Bitcoin und Steuern
Bitcoin und Steuern in der Schweiz – Wie Kryptowährungen steuerlich behandelt werden
Bitcoin ist längst mehr als ein technisches Experiment – er gilt als digitale Vermögensanlage, Zahlungsmittel und Spekulationsobjekt. Damit stellt sich für viele Schweizerinnen und Schweizer die Frage, wie Erträge aus Bitcoin steuerlich zu behandeln sind. Die Schweiz zählt international zu den kryptofreundlichsten Ländern, doch auch hier gilt: Wer mit digitalen Währungen handelt, muss seine steuerlichen Pflichten kennen.
Grundprinzip: Bitcoin als Vermögenswert
In der Schweiz wird Bitcoin steuerlich als Vermögenswert betrachtet – ähnlich wie Aktien, Devisen oder Edelmetalle. Er gilt also nicht als gesetzliches Zahlungsmittel, sondern als bewegliches, privates Vermögen.
Das bedeutet: Zum Jahresende (Stichtag 31. Dezember) müssen alle gehaltenen Kryptowährungen im Vermögensinventar der Steuererklärung aufgeführt werden. Die Bewertung erfolgt zum Jahresendkurs gemäss der Kursliste der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV), welche offizielle Richtwerte für Bitcoin und andere Kryptowährungen veröffentlicht.
Der so ermittelte Vermögenswert unterliegt der Vermögenssteuer, die je nach Kanton unterschiedlich hoch ausfällt.
Was versteuert werden muss
1. Vermögen: Der Wert der zum Jahresende gehaltenen Bitcoins ist deklarationspflichtig und unterliegt der Vermögenssteuer.
2. Erträge aus Mining oder Staking: Wer Bitcoin durch Mining oder Staking erhält, erzielt steuerbares Einkommen. Die Erträge sind im Zeitpunkt des Zuflusses zum Marktwert in Schweizer Franken zu deklarieren.
3. Gewerbsmässiger Handel: Wer häufig handelt, mit Fremdkapital arbeitet oder Gewinne systematisch erzielt, kann als gewerblicher Händler eingestuft werden. In diesem Fall sind Kursgewinne einkommensteuerpflichtig, und auch Sozialversicherungsbeiträge können anfallen.
4. Kapitalgewinne bei gewerbsmässigem Handel: Diese sind ebenfalls steuerpflichtig, wenn das Handeln als berufsmässig eingestuft wird.
Was nicht versteuert werden muss
Für Privatanleger, die Bitcoin als langfristige Wertanlage halten, gilt ein wichtiger Grundsatz:
Private Kapitalgewinne sind steuerfrei.
Das heisst, wenn eine Privatperson Bitcoin kauft und später mit Gewinn verkauft, fällt keine Einkommenssteuer auf den Gewinn an – solange die Person nicht als gewerbsmässige Händlerin gilt.
Zudem gibt es keine Mehrwertsteuer (MwSt) auf den Kauf oder Verkauf von Bitcoin, da Kryptowährungen als Zahlungsmitteläquivalente behandelt werden.
Form der Deklaration
In der Steuererklärung wird Bitcoin im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis angegeben.
Erforderlich sind:
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Art der Kryptowährung (z. B. Bitcoin, Ethereum)
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Anzahl Coins per 31. Dezember
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Umrechnung in CHF gemäss ESTV-Kursliste
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Nachweise über Transaktionen oder Kontostände (Wallet-Auszüge, Börsenberichte)
Die meisten Kantone akzeptieren digitale Nachweise, solange sie nachvollziehbar und überprüfbar sind.
Ausnahme Schweiz
Während in der Schweiz private Kursgewinne steuerfrei bleiben, verfolgt Deutschland und viele andere Nationen einen restriktiveren Ansatz. Dort sind Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin steuerpflichtig, wenn der Verkauf innerhalb eines Jahres nach dem Kauf erfolgt. Nach Ablauf dieser Haltefrist sind Gewinne hingegen steuerfrei. Dies wird jedoch in der Politik aktuell stark hinterfragt, weshalb grosse Unsicherheiten in Deutschland aufkommen.
Die Schweiz bietet ein klares und investorenfreundliches Steuerumfeld für Kryptowährungen. Wer Bitcoin privat hält, muss zwar den Vermögenswert deklarieren, profitiert aber von steuerfreien Kapitalgewinnen.
Entscheidend ist eine saubere Dokumentation aller Transaktionen – Transparenz schützt vor späteren Problemen mit der Steuerverwaltung. Im internationalen Vergleich zeigt sich: Die Schweiz positioniert sich bewusst als kryptofreundlicher Standort, der Innovation fördert, aber steuerliche Fairness verlangt.


